2013
Feb
6
avatar ADMIN Querulant

Ein Jahr ist er her, der letzte große Lebensmittelskandal: Schmutz und Ungeziefer in der Großbäckerei von Müller-Brot führten zu der Forderung, dass die Verbraucher früher und ganzheitlicher über Hygienemängel informiert werden müssen. Der Hygienepranger im Internet (zu finden hier) ward geboren, bloß: Immer mehr Städte nehmen von diesem Warninstrument inzwischen wieder Abstand und liefern keine Daten mehr zu. Zu ungenau die Kriterien, zu groß die Gefahr, auf Schadensersatz verklagt zu werden. Denn oft stehen auch Sünder im Internet, deren Vergehen eine Bagatelle sind. Und so scheitert eine gute Idee an der schlechten Ausführung – der Dumme ist wieder einmal der Verbraucher.

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16 Kommentare zu „Hygienepranger ohne Daten: Wo bleibt der Verbraucherschutz?“

  1. avatar Franz B. sagt:

    Bei bestehenden Mängeln müssen die zuständigen Behörden dafür sorgen,dass diese behoben werden. Behobene Mängel müssen nicht an den Pranger gestellt werden. Wenn die Mängel nicht behoben werden, muss der Betrieb geschlossen werden. Geschlossene Betriebe müssen nicht an den Pranger gestellt werden.

    Mit diesem Internet-Pranger werden eigentlich gesunde Betriebe, die einige Male einen Fehler gemacht haben, um ihre Existenz gebracht.

  2. avatar Günter Götz sagt:

    Wir sind seit Jahren im Bereich der Gastronomie und der Gemeinschaftsverpflegung tätig. Uns fällt immer wieder auf, dass mit unterschiedlichen Maßstäben Mängel bemessen werden. Besonders auffällig ist, dass bei öffentlichen Einrichtungen die eigenen Kontrolleure oft mehr als blind sind – ist ja auch der gleiche Arbeitgeber. Bei privaten Betreibern werden oft extreme Forderung gestellt, die wiederum im Gesetzestext nicht nachvollziehbar und auch nicht explizit gefordert sind. Manche Kontrolleure schaffen sich selbst ihre eigenen Auslegungen.
    Unabhängig davon, es gibt wichtige Faktoren die einfach eingehalten werden müssen
    (HACCP ) aber bitte bei allen gleich. Eine genaue Festlegung hilft auch den Kontrolleuren.
    Das Unverständniss entsteht durch die nicht genau definierten und weichen Regeln.

    • avatar Günter Götz sagt:

      Fortsetzung: Auf der anderen Ssite, haben wir festgestellt, dass, wenn ein echter Wille vorhanden ist, gemeinsam eine Lösung auch gefunden wird. Die Kontrolleure dürfen sich auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Es gibt Situationen die überhaupft nicht gehen.
      Also das Problem ist viel größer, es fehlen exakte Vorgaben wie beim Verkehrsrecht.

  3. avatar Kanzler sagt:

    Ein Schreiner der nur das Material liefert noch dazu das Falsche, statt das versprochene Möbel, würde keine Aufträge mehr haben. Anders unsere hochdotierten Politiker(innen)-Gesetze ohne Grundlage, Skandale um Dr.-Titel , EEG- Umlage auf Kosten der Bürger, Solarförderung, Offschore-Windparks ohne Anschluß, Autobahnmaut und, und , und …. ohne Ende und alles auf Lügen gebaut.
    Geht wählen und straft unsere Regierenden, gebt lieber einen leeren Wahlschein ab als die gewählten Betrüger.

  4. avatar Ulant Quer sagt:

    Tja, was soll man dazu sagen
    Sauberkeit, ganz klar – keine Frage
    Aber – ich weiß auch
    da wurde jemand veröffentlicht, weil Fliesen an der Wand kaputt waren
    da wurde jemand veröffentlicht, weil Spinnweben „hinter“ dem Ofen waren (soll mal jeder zuhause nachschauen)
    da wurde jemand veröffentlicht, weil er nicht deklariert hatte, dass im Schinken für das Cordon bleu Konservierungsmittel enthalten waren (ist das nicht immer drin?, Hand aufs Herz: wer schaut im Supermarkt darauf?)
    da wurde jemand veröffentlicht, weil im Kühlschrank statt höchstens 7 Grad
    8,3 Grad vorhanden waren, (nachdem der/die Lebensmittelkontrolleur/in den Kühlschrank einige Minuten geöffnet hatte)
    Und wenn dann der Fußboden-Gully auch nicht sauber ist, ist man „fällig“
    Alles Tatsachen, bei denen das Leben des Verbrauchers auf dem Spiel steht

    Übrigens, es wird nur dann jemand veröffentlicht, wenn die Strafe höher als 350,– € beträgt
    Die rote Ampel überfahren „mit Gefährdung“ kostet 200,– €
    Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den freigegebenen Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf Radwegfurten gefährden „kostet“ 75,– €.

    Es wird also Zeit, dass jeder Gesetzesverstoß mit Gefährdung veröffentlicht wird, am besten sollte jede/-r dann ein Pickerl auf ihrem/seinem Auto mit den Strafen anbringen müssen. Oder rot anstreichen, wenn man öfter als 3x erwischt wird
    Natürlich gehört auch derjenige ins Internet, der beim „schmuggeln“ vom Zoll erwischt wurde
    Und der, der wegen „belästigung“ oder „Schlägerei“ verurteilt wurde, etc. etc.
    Wie es sich halt für einen „Pranger“ gehört – weltweit

    Zurück zu den Lebensmitteln, man wird also „Laborbedingungen“ bei der Produktion anwenden müssen

    Günstige Lebensmittel? – vergessen Sie es.
    Zusätzlich dann nächstes Jahr das Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung – ich prophezeihe eine Verdreifachung der Preise.

    Aber wie sonnt sich der/die Politiker/-in gerne: „ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“

  5. avatar alitine sagt:

    es gibt mir zu denken, dass lebensmittelkontrolleure schon seit jahren (!) ihre familien vor dem “genuß” von müller-backwaren warnten, während der verbraucher hier völlig ahnungslos blieb.
    ganz offensichtlich sind die entsprechenden gesetze nicht auf dem stand der zeit & müssen dringend reformiert werden!!

  6. avatar bayer sagt:

    Das Problem sind doch die regionalen Amtschefs und deren Parteizugehörigkeit. Alle Kontrolleure sollten wie Politiker Immunität haben und Landesweit eingesetzt werden dürfen. Dieser Pranger ist sehr Sinnvoll. In unserer Region werden größere Verstöße mit genau beschriebenen Mängeln in diese Liste eingetragen. Solange Nobelrestaurants ungenügend überprüft werden weil die sogenanten Lokalmatadoren dort verhätschelt werden und die Wirte einen besonderen Bekanntheitsbonus haben kann es kein gerechtes System geben.

    • avatar Franken nicht Hinterwäldler sagt:

      für mich sogar ist die Frage , ob so etwas nicht sogar bundeseinheitlich geregelt werden sollte , denn schon jetzt gibt es wieder den föderalen Flickenteppich und Gefälligkeiten auf regionaler Ebene gang und gäbe….daher eine klare Bundesgesetzliche Vorgabe mit eindeutigen Durchführungsbestimmungen und gut is….

      • avatar Michael P. sagt:

        Das ganze wird derzeit immer weitert korrigiert. Seit der letzten Nachlieferung habe ich genau bei diesem Punkt in meinem Lebensmittelrecht einen Unterpunkt (1a) der genauer definiert ab wann man an den Pranger gestellt werden muss. Außerdem ist in manchen Bundesländern schon ein rotierendes System eingeführt, was nichts anderes bedeutet, als dass das Personal in der Lebensmittelüberwachung in regelmäßigen Abständen die Landkreise wechseln MUSS! Das sorgt für einen viel objektiveren Blick und ich weis auch, dass dieses System einigen Betrieben den Schauer über den Rücken laufen lässt. Dies wird in immer mehr Bundesländern eingeführ und wird bald auch ganz Deutschland betreffen.
        Und kaum ist das endlich im Griff, kommt ja auch schon die Hygieneampel für Restaurants. Da wird auch erstmal einigen Gastronomen der A**** auf Grundeis gehen!

  7. avatar Michael P. sagt:

    Ich finde es Schade, dass im Bericht nichts von den neuen Änderungen im Gesetzestext erwähnt wurde. Der Beitrag wirkt dadurch viel verunsichernderer als er sein müsste!

  8. avatar Claus sagt:

    Für mich ist daß kein Wunder, daß dieses Bundesministerium für Landwirtschaft Umwelt und Verbraucherschutz wieder einmal Mist gebaut hat. Die Unterdurchschnittlichkeit der beiden letzten Minister in diesem Amt haben weder in Punkto Verbraucherschutz, noch für die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft etwas für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, noch für den Verbraucher etwas gebracht.
    Erstaunlich finde ich daß die bisherige Politik bisher nur im Sinne der Unternehmen seine Gesetze gestaltet, und wider dem Schutz und Willen des Wählers und Verbrauchers gehandelt hat, nun einige Unternehmen schlicht ungerechtfertigt in den Ruin treibt. Aber der Kleinunternehmer, der, wie ich meine, der Hauptbetroffene dieses Schwammigkeitsmeldegesetzes ist, hat in der Politik schon lange sein Standing verloren, bzw. hat gar keines mehr.

    Daß Frau Aigner nun die Hoffnung der CSU sein soll, ist für mich in keiner Weise nachzuvollziehen. Vermutlich sind aber auch unsere Ministerien mittlerweile durch so viele inkompetente ehem. Steigbügelhalter bestückt, daß die schlecht ausgearbeiteten Gesetze und Verordnungen kein Wunder sind.

  9. avatar Christina W. sagt:

    Da könnte einem doch als Verbraucher und als Gastwirt der Kragen platzen.

    Auf der einen Seite soll der Hygienepranger den Gast schützen und die Gastwirte zu mehr Hygiene ermahnen. Auf der anderen Seite werden immer wieder riesige Skandale publik so wie diese Woche mit dem Pferdefleisch in der Lasagne. So wie mit den Salmonelle-Erdbeeren aus eine riesigen Fabrik für Schüler (ich hab selbst zwei Kinder. Da graut es einem). So wie mit Müllerbrot war und, und, und. Aber anstatt die wirklichen, nämlich die großen Firmen anzupranger und zu kontrollieren und Vorschriften für DIE zu erlassen, wird statt dessen auf den meist kleinen Gastwirten herum geritten, die dann auch noch Monatelang schikaniert werden von den Behörden. Mit den Kleinen kann man es ja machen. Die Kleinen müssen dann noch mit den selben Vorschriften wie die Großbetriebe mithalten, was ihnen natürlich nicht gelingen wird und aus Folge daraus sind dann vormals jahrzehnte lang “saubere” Betriebe plötzlich “unhygienisch”. Soll doch jede Hausfrau einmal in den Kühlschrank schauen. Lagert da nicht auch geschältes und ungeschältes Gemüse , Fleisch, Eier und Milch in einem? Stellen Sie sich mal vor, dass da jeder an den Hygienepranger kommt, weil er eine “Gefahr” für die eigene Familie oder für Bekannte ist? Eine Hausfrau oder ein Hausmann produziert im Jahr für eine vierköpfige Familie über 4000 Mahlzeiten. Das ist nicht wenig. Aber gibt es deswegen gleich eine lange Liste an Vorschriften dafür? Ich sage: noch nicht.

    Der Ministerpräsident Seehofer hat gestern in Passau bei seiner Aschemittwochsrede partei für die Landwirte ergriffen und gesagt, dass es nicht mehr Paragrafen und Gesetzte braucht sonder eher wenige, den wer hütet den das Land? die Landwirt. Eben gleiches muss auch für Gastwirt gelten. Den wären riesige Konzerne immer wieder Skandale hervorbringen, die für verschärfte Gesetze sorgen, gibt es bei den Gastwirten (und bei den Landwirten) eher keine bis wenige Skandale. Oder wann haben Sie als Leser das letzte mal davon gehört, dass ein Gast nach dem Verzehr seiner Speise tod um gefallen ist? Warum müssen dann für die kleinen immer mehr nicht mehr erfüllbare Gesetze verabschiedet werden?

    Ein Kontrolleur (mir ist dessen Name bekannt) hat mir vor ca. 6 Monate bei einer Kontrolle erzählt, dass schon die nächsten Verschärfungen in der Schublade des LGL sind (das ist übrigens das Ministerium, dessen Leute sich in dem Beitrag vor lauter Schuldigkeit nicht mehr vor die Kamera getraut haben) die, so seine Aussage :”Vielen kleinen Wirten den Gar aus machen. Da sehe ich Schwarz für diese Gastwirte”. Da werden kleine Wirte an den Pranger gestellt, damit die Politik behaupten kann “wir tun ja was” wären die echten Verbrecher weiter munter vor sich hin “wurstlen” dürfen. Was bringt das dem Verbraucher?

    Das ist doch Wahnsinn und der muss gestoppt werden. Für den Gast und auch für die Gastwirte.

    Aber was ist statt dessen? Beim durchforsten der lokalen Presse zum Aschermitttwoch bin ich über einen Artikel gestolpert, in dem das Landratsamt Passau in der Kritik steckt, weil Sie das Veterinäramt erweitern wollen und die Kosten von 6 auf über 12 Millionen explodiert sind. Der Bau hat noch nicht mal begonnen. Also geht dort der Trend sicherlich hin in Richtung MEHR Bürokratie anstatt weniger.

    Seehofer soll seinen Worten taten folgen lassen: “Jeder soll nach seiner facon glücklich werden”. Für kleine Gastwirte gilt das anscheinend nicht mehr. Sonst wären nicht schon so viele Gemeinde ohne Wirtshaus. Wenn der Trend der verschärften Gesetzte weiter geht, werden noch mehr geschlossen werden nur wegen neu erlassener Vorschrift so wie es seit neuersten bei den Landwirten zu beobachten ist. Was hat der Verbraucher davon? Wenig bis gar nichts. Ein echter Verbraucherschutz sieht anders aus.

    • avatar Skeptiker sagt:

      Also das Pferdefleisch in den Fertigwahren ist nun wirklich kein Problem. Da wird viel Hysterie betrieben. Natürlich ist es ein Vergehen, wenn in einem Lebensmittel Pferdefleisch drin ist und es bei den Inhaltsstoffen nicht ausgewiesen ist. Falschdeklarierte Lebensmittel sind eben eine Straftat. Im Falle des Pferdefleisches aber eben auch nicht mehr. Pferdefleisch ist mindestens so genießbar und bekömmlich wie Rindfleisch. Wenn nicht sogar noch besser. Ich persönlich esse sehr gerne auch mal Pferdefleisch.

      • avatar Skeptiker sagt:

        Na, da muss ich mich wohl korrigieren. Nach heutiger Meldung war das Pferdefleisch wohl mit Arznei belastet.

        • avatar Christina W. sagt:

          Lieber Skeptiker,

          natürlich ist Pferdefleisch für den Liebhaber ein Genuss. Leider muss bezweifelt werden, dass für diese Fertiggerichte das “Beste” vom Pferd verwendet wurde. Sicherlich handelt es sich um Fleisch von minderer Qualität. Wie ja berichtet wurde ist es auch noch mit Arzneien belastet. Auch wenn der Gehalt davon nicht hoch sein soll, ist es dennoch fragwürdig, ob diese Gerichte für den Verzehr geeignet sind. ich gehe eher davon aus, dass es nicht zu Verzehr geeigenet ist. Das sind keine guten Nachrichten für die Liebhaber von Pferdefleisch.

          Kleiner Nachtrag zum Internetpranger:

          Das LMBG gilt auch für Vereine und Parteien. Ich habe schon seit langen davor gewarnt, was passiert wenn auf einmal der Vereinsvorstand (Haftet ja mit seinem Privatvermögen) auf dem Pranger steht. Wer gibt sich dann noch freiwillig für ein Ehrenamt her?

          Und ich habe auch schon unter Bekannten angemerkt, dass es sogar der Horst Seehofer auf diese zweifelhaft Liste schaffen kann, wenn auf einem Parteifest etwas schief läuft. Bis heute haben die Leute darüber geschmunzelt. Aber die Passauer Regionalzeitung hat gerade fest gestellt, dass die CSU eventuell gegen die Auflagen und Vorschrift verstossen hat, weil die Drei-Länder-Halle nur für etwas über 4000 Menschen zu gelassen ist. Es aber laut Eigenauskunft der CSU über 7000 gewesen sein sollen. So weit ist der Herr Seehofer nicht von dem Internetpranger entfernt. Da ist schon fast eine Warnung fällig wegen Gefärdung durch Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen. Ein Gastwirt würde nicht damit durch kommen, wenn fast die doppelte Anzahl an Personen im Gastraum sind, als zugelassen. Gerade aktuelle gibt es dazu ein mahnendes Beispiel aus Rio.

  10. avatar Eifeler sagt:

    Wer schützt den “Verbraucher” vor selbsternannten “Verbraucherschützern”?
    Wer will den allgegenwärtigen Gouvernantenstaat, der sich anmaßt, von klein auf die Bürger bevormunden zu wollen?

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