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Immer mehr Bürger erhalten Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwaltskanzleien, weil sie angeblich illegal Filme oder Musik aus dem Netz heruntergeladen haben. Und das, obwohl es oft nicht gar nicht stimmt. Als Beweis gilt die Auskunft der Netzbetreiber. Dabei sind deren IP-Adressen-Zuordnungen zu Personen mitunter falsch. Pech für die Abgemahnten. Denn die bleiben zumindest auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen.
- vom BR-Ratgeber: Wenn der Anwalt dreimal mahnt
- beim Verein gegen Abmahnwahn e.V.
- im c’t-Magazin: Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen
- im Blog des im Bericht gezeigten Anwalts Udo Vetter
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Von der Abmahnwelle profitieren sicher weiter die Piraten. Klar ist das Urheberrecht wichtig. Setzt man jedoch einen Backlink auf den Ursprung, so wird dieser aufgewertet. Es wird Zeit, dass dieses Thema etwas gelockert wird. Es gibt schon viele Rechtsanwälte, die nur damit ihr Geld verdienen.
Soso die Kanzlei Sasse will nicht antworten. Ist Hr. Helge Sasse sauer auf den BR. Sind da alte REchnungen noch offen oder ist der so früh lockere Hr. Sasse zum A… mutiert sein. [Link entfernt. Siehe Kommentarrichtlinien.]
Zwei Anmerkungen: a) was wäre eigentlich wenn das Opfer aus dem Bericht die Kanzlei im Gegenzug gebeten hätte, für die nächsten 30 Jahre in ihren Briefen auf unseriöse Übertreibungen wie “100% sicher”, “in jedem Einzelfall” etc zu verzichten
b) die geplante Rechtsverbesserung würde in diesem Fall dem Opfer einen einklagbaren Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten geben. Das nützt der grossen Mehrheit der Abgemahnten nichts, die dem sog. Tatnachweis gar nichts entgegenzusetzen haben, bzw die eben zum angeblichen Tatzeitpunkt tatsächlich im Netz unterwegs waren.
Man stelle sich mal, nur so als Hypothese, vor, dass jemand auf einer gut besuchten Website ein Bildchen auf einem fremden Server unterbringt bzw eine Spam-Mail mit Bildlink verschickt, seine Serverdaten auswertet und danach einem notleidenden Film Projekt anbietet, er habe jede Menge “ertappte Filesharer”
Der Abmahnanwalt hat Logfiles von einen Server, der verbotene Inhalte übers Internet ausgetauscht hat. Damit geht er zum Netzbetreiber und lässt sich von dem sagen, zu welchem DSL-Anschluss die IP-Nummern aus dem Log zu den Zeitpunkten aus dem Log gehörten.
Da sind zwei Logs, nämlich das vom Server, das dem Abmahnanwalt vorliegt, und das vom Netzbetreiber, die eine Behauptung belegen sollen. Wer hat diese Logs eigentlich authentifiziert?
Wie ist der Abmahnanwalt an das Log des Servers gekommen? Kann er belegen, dass er dieses Log nicht selbst zusammengestellt hat. Ein Motiv dafür hätte er.
Kann er belegen, dass der Server dieses Log nicht produziert hat, um jemandem etwas zu unterstellen?
Wo kann man auf Grund von so etwas verurteilt werden? Achja, in einem Rechtsstaat.
@Lohengrin: es ist etwas anders: da wird nicht ein Server mit zweifelhaften Angeboten gehackt, um dort Logfiles zu stehlen, sondern es richtet jemand eine simulierte Tausch-Station ein, die sich mehr oder weniger so verhält wie jemand, der den Titel tatsächlich runterladen will, und dabei Protokolle anfertigt.
Es gibt irgendwie zwei Verhaltensweisen – bei der einen beobachtet die Protokollstation nur (evtl fingierte, und mit einer vorhersagbaren Rate abgelaufene Tauschangebote). Bei der anderen hat sie tatsächlich Kontakt zum beschuldigten Tauschpartner und erhält von diesem als Beweismaterial ein Bruchstück der Datei.
Der Betreiber der Protokollstation legt dann oft ein Gutachten vor, das ordnungsgemäße Funktion bescheinigen soll – solange niemand bereit ist, die relativ hohen Kosten von 8-10000 Euro für einen vom Gericht bestellten Gutachter zu übernehmen, kann so ein Papier fast alles bestätigen
Eine mögliche Gegenreaktion bei hyperaktiven Abmahnanwälten wäre dieses hier:
[Link entfernt. Siehe Kommentarrichtlinien.]
Leider eine der Varianten. Natürlich wäre es besser die Abmahnerei zu beschränken, aber als kurzfristige Lösung, warum nicht?
Eine mögliche Gegenreaktion bei hyperaktiven Abmahnanwälten wäre dieses hier:
(OK, kein Link, aber eine Beschreibung:)
Man protokolliert im Voraus seine jeweils benutzten IP Nummern, um im Abmahnfall ein Logfile als Gegenbeweis zu haben. Das ganze nicht selber gehostet, sondern bei einem Dritten, der das auf Wunsch im Abmahnfall dann bestätigen kann.
Eine Art Online Alibi halt.
Leider eine der Varianten. Natürlich wäre es besser die Abmahnerei zu beschränken, aber als kurzfristige Lösung, warum nicht?
realistisch gesehen hilft das nichts: du kannst surfen, und jemand behauptet, du hättest stattdessen Files hochgeladen. Das Gericht ist zufrieden, dass die IP tatsächlich vergeben war…
Man stelle sich vor, jemand käme mit einer Liste von Autonummern zur Polizei, und ein Gericht wertet die Tatsache, dass die Nummer tatsächlich zugeteilt ist, als ausreichenden Beleg für eine strafbare Handlung.
In meinem ersten Beitrag habe ich angedeutet, wie so etwas in der Praxis gehen könnte. Ich will hier niemand etwas unterstellen, aber wir wissen heute, dass die Betreiber von kino.to nicht nur an harmloser Werbung verdient haben, sondern offenbar auch an der Vermittlung zu Abofallen.
> Man stelle sich vor, jemand käme mit einer Liste von Autonummern zur Polizei,
> und ein Gericht wertet die Tatsache, dass die Nummer tatsächlich zugeteilt ist,
> als ausreichenden Beleg für eine strafbare Handlung.
Sehr schöner Vergleich! Danke.
Das Schlimme dabei ist, dass so ein Blödsinn sehr oft funktioniert, und dass dieser sogenannte Rechtsstaat nicht damit klar kommt, wenn ein Beschuldigter das einzig Vernünftige macht, nämlich den Blödsinn ignoriert. Das führt nicht nur zur Pfändung, sondern auch ins Gefängnis. Der sogenannte Rechtsstaat droht mit sechs Monaten Beugehaft, wenn jemand sich weigert, wegen solchen Blödsinns eine Eidesstattliche Versicherung abzulegen.
Und dann ist in der veröffentlichten Meinung große Verwunderung darüber, dass so viele Leute den Unterschied zwischen “Demokratie” und “Diktatur” nicht erkennen können.
Das ist beknoppt.
Aua. Soll das Journalismus sein? Das ist übelster polemischer Populismus von ein paar Pappnasen, die das Thema, die Problematik, die rechtlichen Grundlagen und vor allem auch die Fakten nicht verstanden haben. Aber soetwas wird dann durch meine GEZ-Gebühren finanziert…eine Frechheit! Wie wäre es, wenn Sie sich in Zukunft solche relativ einfach zu durchdringenden Themen mal erklären lassen – und zwar von beiden Seiten – bevor sie so einen Schwachsinn senden? Revolutionärer Gedanke, ich weiß….
Erklärung bitte: In wie weit ist das übelster polemischer Populismus? Daß das Abmahnen ein lukratives Geschäft ist hat sich mittlerweile herumgesprochen. Und wenn man sich in manchen Fällen die Opfer ansieht, wie hier die Rentner ohne PC, dann sehe ich die Problematik eher in der ungezügelten und unreglementierten Abmahnwut.
Wie soll der Zuschauer das verstehen. W.Krebs lebt vom Einhalten des Urheberrechts, auf den einzig wahren Seehofer jetzt z.B., wo er sich zum Wahlkampf knapp dahinter ordnen muss?
Sind ein paar Hungeranwälte auf diesen Dreh der Abzocke gekommen, treibt es gleich Blüten mittels Pleite-Filmverleihfirmen. Da verstehe einer diese deutsche Wirtschaft, der es angeblich so gut geht.
Klarer Fall für den Verfassungsschutz, stände der hessische Chef nicht im Dunkeln. Nennen wir dieses Gebilde wieder Stasi. gewendet, in eine rechte Szene geflüchtet um die alte Organisation zu desavouieren, zerrütten uns Behörden, Parlamente und Gerichte.
Natürlich ist Deutschland ein Rechtsstaat! Das war er doch schließlich auch zu Lebzeiten eines Roland Freisler. Alles allein streng nach Recht und Gesetz – und sei es auch der übelste Terror …