2012
Apr
24

Die kalte Enteignung – wie Kommunen ihre Bürger ausnehmen

Redaktion

Eine Straße wird saniert, ein Kanal ausgebaut – bezahlen müssen die Anlieger, so will es in einigen Bundesländern das Gesetz. Fünfstellige Summen sind nicht selten. report MÜNCHEN über den Kampf gegen unglaublich hohe kommunale Abgaben und die Angst der Eigentümer, durch die ungeplanten Kosten das eigene Haus zu verlieren. Mehr

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34 Kommentare zu „Die kalte Enteignung – wie Kommunen ihre Bürger ausnehmen“

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  1. avatar Prof. Dr. Kalwait sagt:

    In Nordbayern ist die Gemeinde Weitramsdorf am Stadtrand von Coburg führend bei der “kalten Enteignung”, die in Ihrer Sendung angesprochen wird. Hier werden Straßen auf Kosten der Anlieger komplett neu hergestellt, die genausogut repariert werden könnten. Unglaublich aber ist, daß die Neuherstellung von Straßen im Gemeindegebiet nicht für alle Straßen in gleicher Weise vorgenommen wird, sondern dass vollkommene Willkür bei der Auswahl von neu zu bauenden und von zu reparierenden Strassen geübt wird. Leider lassen die Kommunalabgabengesetze der Länder diese Willkür ausdrücklich zu. Daher verhalten sich die Kommunen zwar gesetzeskonform, aber leider nicht gerecht. In Weitramsdorf wird der Gemeinderat von CSU und Freien Wählern dominiert. Kurios ist, das es ausgerechnet deren Schwesterpartei CDU ist, die in Berlin gemeinsam mit der SPD für die Abschaffung dieses Gesetzes sorgen will. Leider läßt sich dieser unglaubliche Zustand nur bei den kommenden Wahlen abstellen, soweit nicht vorher die zuständigen Geriche diese Praxis für verfassungswidrig erklären.
    Zum Glück gibt es mit dem “Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland” mit Sitz in Dresden einen Dachverband für alle Bürgerinitiativen in Deutschland, die diese Art von “kalter Enteignung” nicht für gerecht halten und sich dagegen wehren.

  2. avatar Marquaß sagt:

    Völlig willkürlich und ungerecht ist die Berechnungsweise der Kommunalabgabenord-nung für die Straßenausbaubeiträge. Sie bestimmt die Grundstücksgröße als wesent-lichen Berechnungsfaktor für die Anlieger-Beiträge. Die Größe eines Grundstücks sagt überhaupt nichts über die Nutzungshäufigkeit oder -art der ausgebauten Straße durch den Grundstückseigentümer. Hier wurde im bayerischen Landtag ein Beschluss gefasst, der im Sinne der Belastungsgerechtigkeit ein politischer Skandal ist. Bisher hat keine politische Partei in Bayern auch nur den Versuch unternommen, diese eklatante Ungerechtigkeit zu beseitigen.
    Wenn man vor 2 Jahren die Äußerung des bayerischen Innenministers zum Thema las, wurde man in dem Eindruck bestätigt: Es gibt gar kein Interesse, sich ernsthaft mit einer Alternative zur Straßenausbaubeitragssatzung zu befassen. Bei den Summen, um die es hier für Einzelne geht, tickt mit der derzeitigen Politik im Blick Straßensanierung in deutschen Kommunen eine finanzielle und soziale Zeitbombe angesichts des maroden Zustands des Straßennetzes.
    Unsere Bürgerinitiative in Weitramsdorf hat auf das grundsätzliche Problem einer gravierenden Ungleichbehandlung von Straßenanliegern immer wieder hingewiesen (bei den einen wird die Straßenoberfläche repariert, kostenfrei für die Anlieger, versteht sich; die anderen müssen aufgrund eines Vollausbaus zahlen). In Weitramsdorf ist das Strassennetz zum Teil weit über 25 Jahre alt: In der Vergangenheit immer wieder Fehlanzeige im Blick auf fachmännische, dem Stand der Technik entsprechende Reparaturen. Löcher wurden oft schnell notdürftig geflickt – irgendwann muss der Anlieger ja die Vollsanierung ohnehin bezahlen. So funktioniert kalte Enteignung – keineswegs nur in Weitramsdorf.

  3. avatar Hans Nerger sagt:

    In Dresden haben wir uns mit viel Mühe der Straßenausbaubeiträge entledigt. Aber wir sind nicht sicher, dass sie bei der nächsten Wahl wieder eingeführt werden. In Thüringen werden Beiträge auf 2 Jahrzehnte rückwirkend (!) erhoben. Hier hilft nur dranbleiben, sonst wird die Politik zu hochnäsig. Denn z.B. in Würzburg sollen 8 Häuser (1 Firma ist dabei) insgesamt 3,3 Mio € (ich habe mich nicht verschrieben) für 630 m Straße rückwirkend Erschließungsgebühren bezahlen. Und in Brandenburg kennen wir einen Beitrag von 80.000 € mit Eintrag ins Grundbuchamt, wo das Grundstück auf dem dörflichen Gebiet mit 40 T € geschätzt wurde. Das ist doch schändlich, hier wird das Demokratieverständnis total ramponiert. Dabei gibt es Möglichkeiten, dass die Bürger nichts bezahlen müssen und die Kommune sich gleichzeitig entschulden. Das geht aber nur, wenn Mut da ist und die Politik aus der Hüfte kommt. Wenn Sie mehr wissen wollen: Es gibt den “Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland”. Dort kann man sich informieren und Konzepte holen.

  4. avatar Kurt Hampel sagt:

    Die Straßenausbaubeitragssatzung wird von den Gemeinden genutzt um den über Jahre unzureichend reparierten Straßen neu herzustellen. Da die Satzung jedoch nur bei einem grundhaften Ausbau und damit auch die Beteiligung der Anlieger anzuwenden ist, werden Straßen ausgebaut die auch nach gutachterlichen Aussagen ohne Beteiligung der Anlieger oberflächensaniert werden könnten. Vielfach wäre die Reparatur auch für die Kommunen preisgünstiger als der Vollausbau.
    Sachliche Diskussionen mit den Anliegern über Alternativen bleiben unberücksichtigt da der Ermessensspielraum der Kommunen hier sehr groß ist.
    In der Gemeinde Weitramsdorf kämpfen wir in einer Bürgerinitiative für eine sachliche Diskussion bei der Sanierung der Ortsstraßen.
    Vorschläge über alternative Finanzierungmöglichkeiten wie auch alternative Ausbaumöglichkeiten wurden entweder nicht zu Kenntnis genommen oder nicht ernsthaft mit den Bürgern diskutiert.
    Die Belastung der Anlieger bei öffentlichen Straßen die von allen Bürgern genutzt werden, ist ungerecht.
    Auch die Aussage von Innenmister Herrmann in Bayern die Anlieger erzielen eine Werterhöhung ihres Grundstücks trifft nur bei einer Ersterschließung zu, nicht aber bei der Sanierungen einer bereits bestehenden Straße.

  5. avatar horst köhler sagt:

    bei uns ist das der strassenbau im ganzen ort und alle jahre wieder immer 1-2 tage vor weinachten das aber schon seit jahren

  6. avatar Hans Meier sagt:

    Was es nicht alles gibt bzw. das kommunale Abgabengesetz ermöglicht:

    -Eine Zufahrtsstraße zur Kirche die von der ganzen Gemeinde benutzt wird, ist laut Gemeindeverwaltung als Anliegerstraße einzustufen, da die Kirche ja schließlich auch Anlieger ist.
    - Bei Anliegerstraßen muss(!!) die Gemeinde 90% der Kosten auf die Anlieger (in unserem Fall fünf, mit der Kirche) umlegen, ob sie will oder nicht.
    - Ein erneuern des Belages, der jahrelang nur notdürftig ausgebessert wurde, kommt nicht in Frage, da sonst wörtlich der Herr Bürgermeister: “die Gemeinde die Kosten tragen müsste”.
    - Die 5 Anlieger können im Vorfeld nicht über die ungefähren Kosten informiert werden, Kostenvoranschläge oder Angebote sind nicht einsehbar.
    - Mehr als vier Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten gibt es noch keine Abrechung (vielleicht kommt keine mehr, bitte Daumen drücken !!!)

    Und dass alles nur weil das böse Gesetz die brave Gemeinden zwingt die Anlieger zur Kasse zu bitten. Und dass sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Ob da ein Beitag bei Report was änder? Ich glaub’s nicht, in Zeiten hoher Steuern und Abgaben und trotzdem (meißt) leerer Kassen der Kommunen.

  7. avatar Siggi sagt:

    Mir ist schleierhaft, wie das Recht sein kann. Zunächst verzichtet man auf die Steuern der Reichen. Die Mittelschicht blutet aus und die Niedriglöhner brauchen selbst Unterstützung. Das ist nicht durch Naturgesetz entstanden, das wurde so gestaltet. Eine Folge ist, dass Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen können.

    Es ist verständlich, dass Kommunen nicht mehr Schlaglöcher reparieren, sondern lieber etwas umgestalten und dann für alles die Anlieger bezahlen lassen. Es ist verständlich, das kann aber nicht richtig sein.

    Die DDR war sicher ein Unrechtsstaat, dieses Deutschland ist es aber auch.

  8. avatar Bauer sagt:

    Markt Eslarn
    Notare als Witzfiguren
    vor 29 Jahren wurden notariel Grundstücke als voll erschlossen gekauft
    nach 29 Jahren verlangt der Markt Eslarn bis zu 10000 € nachzahlungen
    sind Notare und Urkunden nur Schall und Rauch
    sind Notare nicht überflüssig
    Hallo Report fragen sie zu diesen Thema die Gemeinde in 92693 Eslarn

    • avatar Claudia sagt:

      Das gibt es nicht nur in Eslarn, das gibt es auch wo anderst.

      Bei uns jagen zwei Baufirmen mit ihren Fahrzeugen durch die Straße und auch Busse und LKW’s. Wenn die Straßen dann irgendwann nicht mehr splitten und flicken gehen müssen wir Anlieger zahlen und nicht die Verursacher der Straßenschäden. Einstmals endgültige Erschließungsbescheide seien ungültig, da darin die grundlegende Erneuerungen nicht eingeschlossen seien.

  9. avatar Kühl-Jürgen sagt:

    Als ich den Titel der Sendung sah, dachte ich, Report würde über die “Jagd auf Vermieter” in Hamburg berichten.

    Weil hier werden Vermieter kalt enteignet. Man darf als Vermieter nicht möbliert vermieten für weniger als 1 Jahr, man darf seine Immobilie nicht leerstehen lassen, man darf sie nicht abreissen, man darf sie nicht als Büro, auch nicht als eigenes Büro, nutzen.

    Man ist also verpflichtet, zu vermieten. Wenn dann jemand, der in den USA wohnt, aber oft in seine Heimatstadt Hamburg zurück kommt für einige Tage, Wochen, dann muss dieser Immobilienbesitzer sich im Hotel einquartieren.

    Auch darf kein Gastprofessor an der Uni eine möblierte Wohnung mieten, wenn er kürzer als ein Jahr bleibt.

    Das alles ist kalte Enteignung und ich würde mich freuen, wenn Report darüber einmal berichtet.

    [Hier hat die Redaktion einen Link entfernt, vgl. Kommentarrichtlinien]

    Jürgen

  10. avatar Heinz Weimann sagt:

    Also? Keine Immobilieninvestitionen in historische Stadtkerne! Es gibt Kommunen,
    die lieber ganze Schlösser für 1 EURO im Monat an Privatsammler vermieten, aber nicht einmal das Geld für die Erhaltung der Innenstadt-Infrastruktur haben. Dann
    wird der Investor zur Kasse gebeten, der bereits sehr viel Geld für die Sanierung
    historischer Bausubstanz ausgegeben hat. Schöne Grüße aus und nach 74357
    Bönnigheim.

  11. avatar Werner Eggers sagt:

    Inzwischen ist diese Methode der kalten Enteignung auch in Niedersachsen bei den Kommunen im Gebrauch. Entsprechende Auseinandersetzungen laufen aktuell in Barsinghausen und Gehrden/Region Hannover. Wir werden als Anlieger-Interessengemeinschaft mit allen rechtlichen Mittel protestieren. Hoffentlich haben viele Grundstückseigentümer ihre report-Sendung verfolgt und ziehen daraus die richtigen Schlüsse.Vielen Dank für diesen TV-Beitrag.

  12. avatar Norbert Heyer sagt:

    Sehr geehrter Professor Kalweit,
    zum Glück gibt es auch in Thüringen eine Dachorganisation für 100 Bürgerinitiativen gegen unsoziale Kommunalbeiträge. Es ist ein Horror, was da Politiker anrichten. Näheres erfahren Sie bei Interesse über meine Internetseite norbert-heyer.
    Mit freundlichem Gruß N. Heyer

  13. avatar Silvia Hauch sagt:

    Als ich Ihre Sendung gestern sah, dachte ich: wie bei uns !!
    Irgendwann sagte der Gemeinderat, wir wollen mal Fördergelder beantragen, dass der Feldweg eine Starße wird. Als die Bürger sagten, schließlich müßten doch erst einmal die Anlieger befragt werden, ob sie eine Straße für sinnvoll halten, wurde gesagt: so weit sind wir doch noch gar nicht, und keiner weiß ob überhaupt Fördergelder bereit gestellt werden.
    Nun sie sind bereit gestellt worden.
    Seit heute wird die zukünftige Straße mit Bäumen bepflanzt, weil nach dem 30.4. geht das nicht mehr, die Projekte sind auch schon fertig und eine Firma zum Straßenbau benannt worden!! OHNE das auch nur ein Bürger dazu gefragt wurde. Flächenbesitzer die Flächen zum Straßenbau abgeben sollen, ist mit Enteignung gedroht worden seitens des Amtes!! Und wir als direkter Anlieger wissen dar nichts, nicht einmal welche Straßenbaukosten auf uns zu kommen.

    So geht Kommunalpolitik heute!!
    Mit freundlichem Gruß
    s. Hauch

  14. avatar Heinz Weimann sagt:

    Ganz besonders “lustig” ist es, wenn in historischen Stadtkernen die Kommunen über
    nicht unerheblichen Grund- und Immobilienbesitz verfügen, diesen aber selbst
    nicht sanieren. Das “Ortsbild” soll dann von Investoren und Immobilieneigentümer gefälligst verschönert werden. Eigentum verpflichtet. Stimmt. Aber fühlen sich
    die Verantwortlichen in den Kommunen auch dem Eigentümern oder Investoren
    verpflichtet? Aus persönlicher Erfahrung: Nein. Investitionen in manche historische Stadtkerne haben auch wegen der in der Sendung geschilderten “Folgebelastungen”
    ähnliche Auswirkungen wie Investionen US-Immobilien. Manches denkmalgeschütztes, saniertes Schmuckstück wird wegen kopf- und hirnloser Kommunalpolitik zur “Schrottimmibilie” – nicht nur eine “kalte Enteignung” findet
    hier statt, sondern eine aktive Wertevernichtung.

    • avatar Matthias,49 sagt:

      Stimmt,bei uns in Rothenburg/Tauber erfindet die Stadtverwaltung immer neue auflagen und Gebühren..neuerdings dürfen wir Eigentümer Fremdenverkehrsabgabe und eine Markisensteuer zahlen und die Bauauflagen werden immer undurchschaubarer (aber nicht jeder muss sich dran halten!).Zusammen mit den massiv gestiegenen Heizkosten ist der Unterhalt eines Denkmals aus dem 15.Jahrrhundert so gut wie nicht mehr möglich.

      auch Straßenausbausatzung wurde eingeführt und wir zittern dem Jahr entgegen,in dem unsere Gasse saniert werden soll.Meine Ladenmieter haben für den Fall Schließung bzw. Mietminderung angekündigt..und davon noch Ausbaubeitrag zahlen?

      Wenn man das in unserem Stadtrat vorbringt wird man als Miesmacher bezeichnet.

  15. avatar Dr. Ernst Niemeier sagt:

    Straßenbaubeiträge sind grundgesetzwidrig. Sie verstoßen insbesondere gegen Artikel 3 GG (Gleichbehandlung) und Artikel 14 GG (Eigentums-schutz). Denn Beiträge dürfen nur erhoben werden, wenn die Beitrags- zahler einen besonderen Vorteil von der öffentlichen Leistung haben, die ihnen geboten wird. Einen solchen besonderen Vorteil gibt es aber für Grundstückseigentümer nicht, obwohl die Verwaltungsgerichte das bislang in der Regel behauptet haben. Die von ihnen vorgelegten “Vorteilskonstruktionen” sind aber unhaltbar, wie im vergangenen Jahr zum ersten Male auch ein Verwaltungsgericht festgestellt hat.

    Das kommunale Straßennetz ist in der Sprache der Finanzwissenschaft, die neben Steuer- und Staatsrechtlern für diese Sache im Gegensatz zu den Verwaltungsrechtlern zuständig ist, ein “öffentliches Gut”. Kurz gesagt, werden die Straßen deshalb so klassifiziert, weil es praktikabel nicht möglich ist, den Verkehrsteilnehmern und damit auch den Grundstückseigentümern einen besonderen Vorteil zuzurechnen. Wenn von ihnen trotzdem ein Beitrag gefordert wird, werden sie gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern benachteiligt: Es wird gegen die Gleichbehandlung des Artikels 3 GG verstoßen und auch gegen Artikel 14 GG, weil es keinen sachlichen Grund für den Eingriff in das Eigentum gibt. Alle Verkehrsteilnehmer, die nicht Grundstücksanlieger sind, benutzen die Straße unter Verstoß gegen die Gleichbehandlung kostenlos: Mieter, Straßen- oder Ortsfremde. Besonders dramatisch ist die Nutzung der Straßen durch LKW, die die Straßen in der 4. Potenz der Achslast abnutzen und in der Regel nicht Straßenanlieger sind.

    Ich habe deshalb, nachdem die Verwaltungsgerichte der vorgetragenen Argumentation nicht folgten, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Ich bin fest davon überzeugt, dass sie erfolgreich sein wird. Nach der positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden Straßenbaubeiträge nicht mehr erhoben werden dürfen. Bedauerlich ist nur, dass das Gericht bei der Vielzahl eingereichter Verfassungsbeschwerden lange Zeit braucht, bis eine Entscheidung fällt.

    Deshalb rate ich allen Betroffenen, zwei Dinge zu tun:

    Erstens gegen den Straßenausbaubeitrag Widerspruch zu erheben und
    zweitens – wenn die Kommune zu einer Stundung nicht bereit ist – die Zahlung unter Vorbehalt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu leisten. Dann kann das gezahlte Geld nach der positiven Entscheidung zurückgefordert werden.

    Das Aktenzeichen der Verfassungsbeschwerde lautet: 1 BvR 1892/11.

    Die Argumentationen der Steuerrechtler und Staatsrechtler führen zu dem gleichen Ergebnis.

  16. avatar F. Voßwinkel sagt:

    Bei uns in Mülheim an der Ruhr (NRW) ist das mittlerweile auch Praxis. Da stehen mir für die Neugestaltung noch 13000 € ins Haus. Es gab natürlich vorab keine Bürgeranhörung. Die Bürger wurden erst informiert, als der Bagger vor der Türe stand. Die Straße wurde über 30 Jahre lang nicht repariert und die Stadt ist pleite. Wir hatten regelrechte “Sprungschanzen” auf der Straße. Da ist es für die regierenden Sozialisten ein willkommenes Mittel, die Kosten auf die Anlieger abzuwälzen, zumal der SPD wohl Privateigentum ohnehin ein Dorn im Auge ist. Also 2 Fliegen mit einer Klappe. Die Straße wies augenscheinlich Bergschäden auf. Es gab früher sogar Absenkungen und Einbrüche in der Straßendecke. Die angestellte Ingenieurin bestritt dies jedoch, obwohl bestimmte Anlieger wegen entsprechender Gefahren nicht konventionell heizen dürfen. Eine Straße, auf der täglich vielleicht 30 Autos fahren, wurde also verkehrsberuhigt und ist jetzt “Spielstraße”. Anwohner entfernten ihre Vorgärten, weil sie ihre Autos nicht mehr vor ihren Häusern parken dürfen. Die Stadt hat Nothaushalt, Kämmerer verzocken das Geld der Allgemeinhait bei Zinswetten. Die Ingenieurin sagt, ich müsse das verstehen. Es ist doch alles so einfach….

  17. avatar Michael Oels sagt:

    Der Sendung ist nur zuzustimmen, denn
    - es ist ungerecht, nur einen Teil der Bürger einer Kommune zum Unterhalt des kommunalen Straßennetzes heranzuziehen (Gleichheitsgebot des Grundgesetzes – GG),
    - es ist unsozial, da die geforderten Beiträge die meisten der betroffenen Bürger überfordern (Überlastverbot, Leistungsfähigkeitsprinzip und Eigentumsgarantie des GG) und die
    - Beitragsfestlegung ist willkürlich, da die Sätze von Kommune zu Kommune stark variieren, oder auch gar nicht erhoben werden, und sogar von der Straßenseite abhängig seien können – siehe Hamburg, wo die andere Seite bereits zu Schleswig Holstein gehört (Willkür-Verbot des GG).
    Ein Zitat von Prof. Kirchhof:”Recht muß sich rechtfertigen.” – Wie will die Politik die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen noch rechtfertigen?
    In dem Standardwerk “Handbuch des Staatsrechts” , Band V, §119, RN 20 von Prof Kirchhof ist zu lesen:”Solange staatliches Handeln der Allgemeinheit zugute kommt, muß der staatliche Aufwand auch durch die Allgemeinheit finanziert werden”.
    Zu rechtfertigen und damit auch grundgesetzkonform wäre also nur die alleinige Finanzierung über Steuern! Und dafür setzen wir uns , die bundesweite Initiative “Allgemeiner Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland”, AVgKD, ein.

    • avatar Bernd16 sagt:

      - Ungerecht: Es werden doch immer die Anlieger herangezogen und zwar in Abhängigkeit der Typisierung der Straße (wenig für Durchgangsstraßen, mehr für Anliegerstraßen). Das ist doch gerechter als eine gleichmäßige Umlage auf alle Bürger oder?
      - Unsozial: Sorry. Auch wenn die Straßen über Umlagen/Steuern/Gebühren bezahlt werden, müssen sie letzten Endes vom Bürger bezahlt werden. Wenn ich mir dann das Haus nicht (mehr) leisten kann, dann kann ich doch nicht den Staat rufen! Und 40 Jahre lang so zu tun und keine Rücklagen zu bilden ist ja nicht besonders klug. Ich muss das ja auch für meine Heizung, mein Dach, etc. tun.
      - Beitragsfestlegung: Wir leben aber doch in einem föderalen Staat. Kindergartengebühren, Grundeigentumsgebühren, etc. sind überall unterschiedlich! Dazu gibt es dann ja die Wahlen, bei denen demokratisch abgestimmt wird. Wenn es eine Mehrheit gegen dieses Vorgehen gibt, dann OK – falls nicht, dann eben nicht.
      - Rechtfertigen: Die Straßen werden genau aus einer Tasche bezahlt: Von den Bürgern! Nicht vom “Staat”, von der “Kommune” oder sonstwem.
      - Sie können gerne einmal Leute fragen, die kein Auto haben. Ob die das wohl gerecht finden, dass sie für Straßen zahlen? Oder fragen Sie Mieter! Die Kosten für die Straßen können nicht auf die Mieten umgelegt werden. Grundstückssteuern aber z.B. schon! Steuern sollten auch einmal “gerecht” sein – und was ist das Ergebnis!

      Gruß
      Bernd16

  18. avatar Thomas Wurstner sagt:

    Ich habe Ihren Beitrag mit Interesse gesehen, da wir hier, im Norden unseres schönen Landes, vor einem ähnlichen Skandal stehen.
    In Glückstadt an der Elbe gibt es, direkt am Deich, eine Strasse namens Herrenfeld.
    Vor 50 Jahren haben einige Anwohner Teile ihrer Grundstücke abgegeben, damit aus dem vorhandenen “Schittweg” eine Anliegerstrasse gemacht werden konnte. Heute sollen, zum Teil die gleichen Anwohner, bis zu 100000 € bezahlen, damit die Strasse grundsaniert werden kann. Und dies, abwohl die Anwohner nachweislich seit 25 Jahren auf den schlechten Zusand der Strasse hinweisen, die meisten Beschädigungen duch den unsachgemäßen Verschluß von Strassenöffnungen herrührt, die Strasse keine Durchgangsstrasse ist und keine LKW´s fahren dürfen.
    Auch wir werden uns das nicht gefallen lassen und haben den Widerstand dagegen organisiert.
    Da von diesem Problem aber viele Menschen in den unterschiedlichsten Teilen Deutschlands betroffen sind, bin ich der Meinung, das der Interessensverband “Haus und Grund” eine Musterklage führen sollte. Denn dieses Vorgehen ist weder vom Grundgesetz gedeckt, noch für die Bürger zumutbar.
    Hier sollen auf Kosten der Bürger jahrelange Versäumnisse korrigiert werden. Oder ist es noch schlimmer, läßt man die Strassen ganz bewußt solange verkommen, bis eine Grundsanierung unumgänglich, und eine Kostenbeteiligung der Bürger nur noch (vermeintlich) Formsache ist?

  19. avatar Betroffener sagt:

    Ein Paradebeispiel wie Bürger in den Ruin getrieben werden ist die Kanalerneuerung und der Straßenausbau in der Kellerstraße in 96135 Stegaurach.

    Was schief laufen kann ist schief gelaufen. Nun können 10 Anlieger 272000,00 bezahlen für eine ehemals ruhige Anliegerstraße.

    Der nun höchste Betrag ist 66000,00 EUR für ein Rentner Ehepaar, kein Beitrag ist unter 10000,00EUR.

    -Keine Beteiligung oder Einbindung der Bürger
    -Keine alternativen Lösungen gesucht
    -Bewusst teuerste Lösung ausgewählt, so das jeder mit verdient, zahlen müssen ja die anderen
    -Größtes Grundstück eines auswärtigen Investors muss nicht zahlen
    -Jahrzehnte nichts an der Straße seitens der Verwaltung gemacht
    -Verkehr von 20 Autos am Tag auf 200 angestiegen; die können die Straße nutzen und müssen nicht zahlen, da die Sackgasse aufgemacht wurde

    Hilfe bei den Politikern ist nicht zu erwarten, ein Gespräch mit Horst Seehofer verlief ins Leere, obwohl Thomas Silberhorn zu einem Ortstermin geschickt wurde. Aber unser Bürgermeister Siegfried Stengel (CSU) arbeitet gegen seine Bürger.

    Zurück bleiben verärgerte Bürger mit neuen Krediten, aufgelösten Vorsorgegeldern und ausstehenden Gerichts-Prozessen.

  20. avatar Monika Bock sagt:

    im Landkreis Hannover in Barsinghause ist es dasselbe. Es werden Straßenausbaubeiträge bis zu 25.000,00 von den Bürgern, teilweise Rentner verlangt.
    Ganze Familien werden in den Ruin getrieben durch diese Kosten,welche innerhalb weniger Wochen bezahlt werden sollen. Leider erhalten die Bürger keine Hilfe vom Bürgermeister oder von sonst irgendjemanden. Haben unsere Politiker eigenlich die Augen zu, was hier passiert?
    Die gesamte Altersvorsorge wird zerstört und nächste Hartz IV generation wächst heran. Armes Deutschland!!!!!!!!!!!!!!!!!

  21. avatar Jochen Wagner sagt:

    In Wachtberg bei Bonn soll der Sraßenausbau entgegen zuvor gefasster Prioritäten zu Lasten der Bürger die leere Gemeindekasse füllen und die Bilanz des Gemeindevermögens schönen, damit mehr Schulden möglich sind. An dem Straßenausbaugeschäft ist sogar ein Ratsmitglied beteiligt. Alles legal gegen den Willen der Anwohner. Es wird Zeit, dass Piraten das Rathaus entern und den Spuk dieser Leute beenden.

  22. avatar Harald Wentzlaff-Eggebert sagt:

    Sehr geehrter Herr Dr Niemeier,
    wir bekommen als Straßenanlieger in Bubenreuth (Bayern) gerade auch die Auswirkungen der Straßenausbau-Beitragssatzung zu spüren uned erwarten bald die Bescheide/Rechnungen. Deshalb bin ich ihnen für die Klage beim Bundesverfassungsgericht und den Ratschlag “Widerspruch” und “Vorbehalt” sehr dankbar. Ich bin aber ein juristischer Laie und frage Sie deshalb, ob eine positive Entscheidung in Karlsruhe automatisch die Abschaffung der StrABS in ALLEN Bundesländern zur Folge haben würde, obwohl sie ja nicht überall ganz genau gleich lauten dürfte. Anders herum gefragt, bezieht sich Ihre Klage (auch) auf Bayern?
    Mit nochmals großem Dank
    und besten Grüßen,
    Ihr
    Harald Wentzlaff-Eggebert

  23. avatar Bernd16 sagt:

    Kalte Enteignung.

    Klingt grausam – ist aber Realität. Manchmal heißt das auch “Inflation”, manchmal auch “Alterung” o.ä. Das klingt nicht mehr so grausam.

    Also mal langsam:
    1. Straßen, Kanäle, Bürgersteige müssen alle paar Jahre/Jahrzehnte erneuert werden. Da sind sich wohl alle einig.
    2. Bezahlen muss das der Bürger. Wer denn sonst? Der Staat, das Land, die Kommune etc. hat selber kein Geld außer unseres. Da sind wir uns doch auch einig!
    3. Wenn ich ein Grundstück besitze, dann habe ich ein Vermögen, auch wenn ich z.B. nur von wenig Rente leben muss. Wenn ich jetzt viele Jahre lang nichts zurückgelegt habe und dann “plötzlich” eine Rechnung präsentiert bekomme, dann schreit plötzlich jeder nach dem Staat! Bei den Banken sagt man dann schnell: “Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren” und jeder jubelt. Bei uns Grundstückseigentümer (jetzt sind wir die “Bänker”) empfinden wir das aber plötzlich richtig.

    Also meine Meinung: Ich finde es OK, wenn der Bürger direkt an Kosten beteiligt wird und zwar abhängig von der Grundstücksgröße (==Vermögen), von der Straßentypisierung (Durchfahrtsstraße==wenig, Anliegerstraße==mehr). Dass dem Bürger dabei mehr Mitspracherecht gegeben werden sollte, ist aber auch klar. Und über Härtefälle kann man auch gerne reden. Ob das jetzt über Steuern geht oder die anderen Anwohner das tun, sei einmal dahingestellt.

    Aber ich muss zugeben, dass es einem Bürger zugemutet werden kann, dass er, wenn er sich die Rechnung nicht leisten kann, zur Bank geht und sein Grundstück beleiht. Nichts anderes macht nämlich auch die Gemeinde. Und dann zahlen wieder alle – also auch richtig arme Leute, die von Transferleistungen leben und zur Miete wohnen.

    Also ich habe lieber eine saubere Rechnung anstatt ständig erhöhte Steuern und Gebühren, die ich nicht nachvollziehen kann – vom Aufwand (der auch kostet) einmal abgesehen.

    Bernd16

    P.S.: Übrigens: Der Kanalanteil bei uns (Bayern) wird über die Wasser-/Kanalgebühr beglichen. Nur der Straßen/Gehweg/Laternen Anteil wird auf die Bürger umgelegt. Weil aber der Kanal und die Trinkwasserleitung erneuert wurde, ist eine Sanierung nur der Oberfläche quatsch. Nach 60 Jahren ist eine Straße nun halt mal fällig.
    Und den Vorteil habe ich ja auch: Mein Grundstück ist jetzt mehr wert und durch den neuen Gehweg (vorher aufgefrorener Asphalt, heute gepflastert) tue ich mir beim Kehren auch leichter.

  24. avatar Matthias,49 sagt:

    Na ja,Bernd16,so ganz stimmt es auch nicht.

    ” Kanalanteil wird über die Kanalgebühr beglichen”,was aber unsere Stadt Rothenburg/Tauber nicht daran hindert,alle 8-10 Jahre von uns Hausbesitzern einen Sonderbeitrag zur Kanalerhaltung zu verlangen.

    Wenn man als Hausbesitzer Ladenmieten auf dem Niveau von 1999 kassiert und immer mehr Abgaben zahlen soll,stellt sich irgendwann die Frage,ob sich das Ganze überhaupt noch lohnt.

    ” Wenn ich ein Grundstück habe,dann habe ich Vermögen” ist ein zweischneidiges Schwert.Oft genug stehen Touristen vor meinem Haus und meinen,hier würden reiche Leute leben.Ich bin nicht arm,aber nicht flüssig und kann mir Geld für Ausbaumaßnahmen jeglicher Art-ob am Haus oder in der Gemeinde- nicht aus dem Ärmel schütteln. Wenn eine Stadt verlangt,dass Anwesen erhalten bleiben müssen,dann sollte sie ihren Besitzbürgern nicht die finanzielle Luft abdrücken!

    • avatar Bernd16 sagt:

      Hallo Matthias,

      OK, das regelt sich von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Ein Hoch auf den Föderalismus (vielleicht es er aber hier nicht einmal so schlecht).
      Was ich aber sagen wollte ist, dass der Kanalanteil nicht über die StrABS erhoben wird, sondern extra geht.

      Dass mit der Ladenmiete kann ich ja verstehen. Aber das ist ja unabhängig von dem, wie Kosten eingetrieben werden. Meine Aussage ist halt nur: Zahlen müssen IMMER die Bürger. Und ich habe lieber eine Rechnung als dauernd eine Gebührenerhebung.

      Auch dass ich von meinem Grundstück nichts “abbeisen” kann, ist (leider) eine Tatsache. Ich habe ein großes Grundstück, dass sogar etwas wert ist. Aber ich darf es zur Zeit nicht einmal verkaufen, muss es aber pflegen. Dass ich gerade unsere Straße mit über 15.000 Euro bezuschussen muss, tut mir auch weh. Aber ich habe eine über 20 Jahre alte Heizung und ein über doppelt so altes Dach. Da hat man zwangsweise etwas Rücklagen. Die gehen halt jetzt für die Straße drauf. Da jubel ich nicht – aber ich verstehe, dass das eben auch Kosten eines Hauses sind. Weil laut Verfassung: Eigentum verpflichtet. Und unsere Verfassung ist ein hohes Gut und ich stehe auch voll dahinter – auch wenn es manchmal unangenehm ist (siehe einige Dinge in jüngster Vergangenheit).

      Viele Grüße
      Bernd16

    • avatar Matthias,fachkrankenpfleger sagt:

      Aber man möchte doch eher das angelegte Geld ins eigene Haus stecken als in eine kommunale Maßnahme,oder?

  25. avatar Bernd16 sagt:

    Natürlich. Aber manche Dinge muss man eben auch einmal akzeptieren, so sehr es einen auch schmerzt.
    Ich hätte natürlich lieber ein neues Dach. Aber ich muss zugeben, dass ich die neue Straße auch ganz OK finde, zumal wir in diesem Zuge auch gleich die Abwasserkanalisation erneuert haben.
    Abwasser im Haus kann ziemlich nervig sein. Die letzten beiden Male war es zwar immer der kommunale Anteil, der den Rückstau produzierte, aber das ist dir in diesem Augenblick egal …

  26. avatar Ottilie Ochs sagt:

    Steigerung: “Eiskalte Enteignung”

    Dazu erklärt die Gemeinde ohne jegliche Begründung eine Privatfläche (Baulücke) zur Friedhofbedarfsfläche und ignoriert schon damit das Eigentumsrecht. Einsprüche meinerseits werden seit 26.06.2007 verschleppt. Der Randstreifen des Nachbargrundstücks (CSU Mitglied)
    der ebenso dafür gebraucht wird, ist im Flächennutzungsplan in gleicher Kategorie eingetragen. Mit diesem Besitzer wurde am 08.07.06 ein rechtlich nicht haltbarer Vertrag zum Erwerb geschlossen. Nachdem ich den Gemeinderat am 06.12.09 darüber informiert hatte, wurde meinem CSU-Nachbar mit Kaufvertrag vom 18.12.09 fast genau 250 € je qm bezahlt. (Mehr als 237000 €) Vorausschauend und christlich-sozial wie unser Bürgermeister in Hirschaid nun mal ist, hat er natürlich am 24.06.08 in der Geschäftsordnung einen entsprechenden Satz aufgenommen. So kann ein CSU Bürgermeister die sogenannte “Planungshoheit” der Gemeinde auch im Alleingang nutzen.
    Doch jetzt läuft in Hirschaid das Projekt “Zukunft” der Städtebauförderung in Bayern an. Schon in der Auftaktveranstaltung sagte unser Bürgermeister, dass heute nichts mehr über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden wird. Auch für künftige (Straßen)-Abgaben ein Lichtblick!

  27. avatar Ingo Hagist sagt:

    zu Bernd16
    solche Erklärungen die Sie hier abgeben, zeigt was Sie unter Demokratie verstehen.
    Familien werden durch Luxussanierungen in den Ruin getrieben und Sie sagen da hätten sie halt etwas zurück legen müssen.Die Grundlage unserer Demokratie ist das
    Grundgesetz.Sie sollten sich schämen Enteignung und soziale Not als “Kollateralschaden” darzustellen.

  28. avatar Bernd16 sagt:

    Halt – Sorry. Da haben Sie mich falsch verstanden.

    Ich bin natürlich gegen eine “kalte Enteignung”. Aber im Grundgesetzt steht eben auch “Eigentum verpflichtet”. Und das hängt nicht nur an einem “dicken” Bankkonto, sondern eben auch an Grundbesitz.
    Damit ist das was sie mir als “Kollateralschaden” in die Schuhe schieben wollen, lediglich eine Form dieser Pflicht.
    Natürlich darf das dann nicht in “Luxussanierung” ausarten. Aber vielleicht lesen Sie noch einmal meine Kommentare und denken noch einmal über Ihren Kommentar nach.
    Danke

    Übrigens, ich kenne Ihr Demokratieverständnis nicht. Aber ich gehe jedes mal zur Wahl und die Mehrheit entscheidet eben.

  29. avatar Dieter Klein sagt:

    Rechtsstaat ist kriminell.

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