2013
Jan
22

Der Kampf um die eigenen vier Wände

Redaktion

Für viele Menschen wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wenn dann auch noch Probleme mit dem Vermieter auftauchen und der vor Gericht zieht, um sie herauszuklagen, bekommen es die Mieter nicht selten mit der Angst zu tun. report MÜNCHEN über Menschen, die Gefahr laufen ihr Zuhause zu verlieren. Mehr

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18 Kommentare zu „Der Kampf um die eigenen vier Wände“

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  1. avatar Norbert Roth sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nicht nur bei den Mietverhältnissen entscheiden die Richter ungerecht.
    Vor allem bei Scheidungen und zum Nachteil der Väter werden viele ungerechte Urteile
    gefällt.

  2. avatar A.B. sagt:

    konnte die sendung nur in der wiederholung sehen. bei uns auf dem land scheitern mietminderungsprozesse schon beim amtsgericht, weil gerichtsseits ortstermine abgelehnt werden und ein bekannt-parteiischer gerichtsgutachter bestellt wird…; und wenn dann noch der richter mit dem vermieter verwandt ist … wird ganz verfahrenskorrekt ein auswärtiger ersatzrichter bestellt, dem das ganze offensichtlich extrem lästig ist…

  3. avatar J.wehner sagt:

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: In Deutschland werden teilweise Urteile gefällt und Entscheidungen der Obersten Gerichte getroffen, die nicht nur ungerecht erscheinen, sondern auch Urteile vorheriger Instanzen einfach vom Tisch wischen ohne auf die Gründe für eine Entscheidung eingehen zu müssen. So wurde ein Urteil der ersten Instanz von LG München ( der Beklagte bekam Recht ) durch die zweite Instanz beim OLG München einfach und ohne darauf einzugehen warum anders entschieden wurde revidiert, die Klägerin bekam Recht zugesprochen. Die folgengende Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH als einzigstes verbleibendes Rechtsmittel ( die, nebenbei bemerkt ausschließlich durch einen kleinen elitären Kreis von Rechtsanwälten, die für den BGH zugelassen sind durchgeführt werden dürfen und damit eine zusätzliche finanzielle Belastung für Kläger und Beschwerdeführer sind ) lehnte die Beschwerde mit dem Kommentar ab, das von einer Begründung der Ablehnung abgesehen werde….
    Was für einen Rechtsstaat haben wir denn, wo Gerichte eine Entscheidung nicht begründen müssen? Dies trägt mitnichten zu einem besserem Rechtverständniß bei.

  4. avatar Hartmut Bilmeier sagt:

    Die Justiz urteilt nach geltendem Recht. Das hat mit Gerechtigkeit herzlich wenig zu
    tun . Das geltende Recht , auch das Mietrecht , wurde von den vom Volk gewählten Vertretern geschaffen.Je nach dem welche Partei oder welche Koalition im Bundestag gerade die Mehrheit hatte, hat dem Gesetz seinen “Stempel”, seine Vorstellungen, aufgedrückt.Das in dem Filmausschnitt gezeigte läßt eigentlich unzweideutig die “Handschrift” von Schwarz-Gelb erkennen, da stark die Vermieterinteressen, die neoliberale Angebotsseite , herausgestellt werden.

  5. avatar Karl-W. Euler sagt:

    Recht haben und bekommen ist zweierlei. Es gibt ein Gesetz daß bei Kinderlärm grundsätzlich keine Klagemöglichkeit besteht, weil sie ” keine Störung” sind. Es ist aber bezeichnend, daß von der Moderation die allgemeinen Fehlformen der Rechtsprechung angesprochen werden. Das hat ein höher Rochter beim LG Stuttgart, Frank Fahsel auch gemeint und von Amtsmissbrauch bis zum Verfassungsbruch alle Vorwürfe bestätigt und seine ( Ex-) Kollegen als schlicht kriminell bezeichnet. Wenn man diese Materalien griffbereit hat, kann man sich ganz gut wehren. Allerdings gilt auch der Satz der Justiz: Legen Sie sich nicht mit uns an, wir sind die Stärkeren. Mit Recht(sprechnung) hat das also nichts zu tun, zumal auch das BVG absichtlich versagt.

  6. avatar Ruoff sagt:

    Seit der Justizreform 2001 bzw. 2003 müssen die Landgerichte keine abweichende Entscheidungen zu BGH oder BVG dem OLG mehr vorlegen. Dadurch bleiben die Entscheidungen beim Landgerichtsbezirk. Eine Revision ist erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro beim BGH möglich. Der Streitwert bei Mietsachen beträgt eine Jahresmiete; also niemals 20.000 Euro. Die Richter beim Landgericht sind oftmals in der Loge und / oder mit dem Haus- und Grundbesitzerverein verbandelt. Bei 5.000 Euro Besoldung selbstverständlich kein Problem . . .Ich habe erlebt daß selbst bei fristgerichter und vollständiger Sicherheitsleistung geräumt wurde. . . obwohl ich alle Ratschläge des Mietervereins und meines Anwaltes befolgt hatte. Der Mieterverein hat offen zugegeben, daß seit rund sieben Jahren in Heilbronn kein Mietprozeß mehr von Mietern gewonnen wurden. Das Recht wird einfach auf den Kopf gestellt. Zum Nachteil der Mieter.

  7. avatar Michael sagt:

    Der Beschwerdewert ist die 3,5-fache Jahresmiete. Die 20.000 € werden wohl regelmäßig überschritten. Im übrigen kommt es nur bei der Nichtzulassungsbeschwerde auf den Beschwerdewert an. Bei zugelassenen Revisionen ist der Beschwerdewert unbeachtlich.

  8. avatar Michael sagt:

    Die Autoren des Report Beitrags lassen das geltende Prozessrecht unbeachtet. Es ist richtig, dass im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ein Gutachten nicht inhaltlich geprüft wird. Der BGH als Revisionsinstanz ist für die Überprüfung von Rechtsfragen zuständig. Wenn das Gericht das Gutachten zutreffend in seiner Entscheidung gewürdigt hat ist das nicht falsch. Falsch wäre nur, wenn das Gericht ein zweites Gutachten hätte einholen müssen oder ähnliches. Dies wäre ein Verstoß gegen Art. 103 GG. Mithin ein Zulassungsgrund für die Nichtzulassungsbeschwerde.

  9. avatar Carl Friedhelm sagt:

    Das ist doch wohl ein etwas merkwürdiger Bericht.
    Wie auch in einer Münchener Tageszeitung zu lesen ist, haben die „Mieter“ drei gerichtliche Instanzen verloren. Keine Miete bezahlt, mussten geräumt werden und geben dann an mittellos zu sein. Man beachte auch die Ausführungen des Münchner Mietervereins in dieser Zeitung zum Thema Mietkürzung und Kostenvermeidung bei der Räumung! In München „gute“ Jobs aufgegeben zu haben und Gefahr zu laufen in Billig-Jobs zu fallen, nur um Recht zu bekommen? Merkwürdige Lebenseinstellung! Wenn man sich die Bilder anschaut, fragt man sich schon ob da viel zu verlieren war?
    Einen Bericht über Mängel am Mietobjekt kann man ja machen, wenn aber die Kürzungen der Miete zu hoch sind, ist vermutlich das der Grund für die Kündigung.
    Dann aber über die Gerichte her zu ziehen, halte ich für eine komplett überflüssige Story.

    Den Bericht in die Schublade „arme Mieter – böser Vermieter – merkwürdige Rechtssprechung“ zu stecken, finde ich für Report, vorsichtig formuliert, „etwas dünn“

    • avatar S. Uster sagt:

      Da nicht einzuschätzen ist, welche Minderungsquote das jeweilige Gericht als angemessen erachten wird, ähnelt eine Mietminderung russischem Roulette.

      Es ist zu hoffen, dass Mietern zukünftig von einer Mietminderung – auch wenn sie gesetzlich verankert ist (§ 536 BGB) – abgeraten wird.
      Es ist besser die Miete unter Vorbehalt weiterzuzahlen und bei erfolgloser Fristsetzung auf Mangelbeseitigung zu klagen.

  10. avatar D. Sw. sagt:

    Sie berichten leider nicht über die vielen Fälle, in denen sich Mieter bewußt unkorrekt verhalten und durch die enorme finanzielle Schäden der Vermieter entstehen. Z. B. Die Mieter zahlen keine Miete/Betriebskosten, erhalten aber weiter Wasser und Heizung und würden dies auch sofort durch einstweilige Verfügung einfordern. Der Vermieter beantragt bei Gericht Räumungsklage. Die Entscheidung des Gerichtes, die ohnehin sehr lange dauert, verzögert sich, weil die Mieter über einen Anwalt (erhalten Prozesskostenhilfe – ohne jedes Risiko also) nicht rational nachvollziehbare Behauptungen aufstellen, dann aber doch nach ca. einem Jahr zur Zahlung und Räumung verurteilt werden. Der Vermieter ist gezwungen, die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, mutwillige Schäden muß er beheben lassen.
    Die Mieter haben eine neue Wohnung, haben diese neu eingerichtet (Ratenkauf/Kredit) und beantragen dann Privatinsolvenz. Offizielles Einkommen unter der Pfändungsgrenze.
    Der Schaden für den Vermieter und Staat (alle Steuerzahler) ist enorm. Subvention des Mieters durch Zahlung von Sozialleistungen einerseits und Verlust bei Steuerzahlungen (keine Mieteinnahmen beim Vermieter – Abschreibungen der Kosten (Anwalt, Gericht, Gutachter, Gerichtsvolzieher, Reparaturen).
    Auch darüber sollten Sie einmal berichten.

    • avatar Hartmut Bilmeier sagt:

      Mich würde einmal die Höhe der “enorman finanziellen Schäden” interessieren.Möglichst
      erstellt mit seriösen vergleichenden Statistiken.

      • avatar m.s. sagt:

        Zumindest zum sogenannten Mietnomadentum (welches als Begründung für schnellere Zwangsräumungen missbraucht wird), gibt es ein interessantes Gutachten, welches auch Zahlen zu den finanziellen Schäden enthält.

        Das vom Bundesbau- und Bundesjustizministerium beauftragte Sondergutachten ist unter Eingabe folgender Suchbegriffe gut auffindbar:
        „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sog. Mietnomaden“

  11. avatar Rolf Nüss sagt:

    Ich finde alle Berichtserstattungen über Mietwohnungen sehr einseitig. Wahrscheinlich liegt es daran, dass alle Redakteure nicht Hausbesitzer sind. Sie sollten mal einen Bericht aus Sicht der Vermieter bringen und zwar nicht über große Wohnungsbaugesellschaften sondern über Hausbesitzer,die sich ein Haus vom Mund abgespart haben. Ich habe ein Haus in Sachsen-Anhalt nach zwei Jahren Leerstand endlich am 15.12.2012 vermietet. Leider bis heute keinen Cent Miete bekommen. Muss vor Gericht. Wer verdient die Justiz und der Rechtsanwalt.

  12. avatar Ruoff sagt:

    Es stimmt schon. Das Mietrecht gilt zumindest in einigen Regionen nur noch zugunsten von Vermietern. Es werden haarsträubende Urteile gefällt. Immer zu Lasten der Mieter. Ein Beispiel: Zwei Pflegefälle im gleichen Haus. Einmal Pflegestufe zwei und einmal Pflegestufe eins. Die Stadt überweist aus Willkür einfach nicht die Miete an den Vermieter (Optionsgemeinde d. h. für die Regelleistung ist das Arbeitsamt zuständig, für die Kosten der Unterkunft die Stadt). Der Bürgermeister sagt vor Zeugen: Alles bewilligt, alles genehmigt; aber wir haben kein Geld mehr. Es handelt sich lediglich um zwei Monatsmieten, welche nicht vollständig bezahlt sind. Danach hat die Stadt wieder bezahlt. Keine weitere Mietschulden oder verspätete Zahlungen. Fast ein Jahr. Trotzdem: Der Mieter verliert den Räumungsprozeß in der ersten Instanz. Er leistet Sicherheit in der von der Richterin geforderten Höhe und rechtzeitig. Trotzdem wird zwangsgeräumt. Dies ist in einem Rechtsstaat nicht mehr zu verantworten. Natürlich verliert er nach erfolgter Zwangsräumung auch den zweiten Prozeß vor dem Landgericht. Das Bundesverfassungsgericht nimmt den Fall erst gar nicht zur Eintscheidung an. Obwohl die Grundrechte wesentlich verletzt wurden. Die Justiz arbeitet nur noch für die Vermieter!

  13. avatar Ruoff sagt:

    Die letzte Revision, welche in Baden-Württemberg nach Auskunft der Mietervereins zum BGH zuglassen wurde, betraf 2010 die Frage, ob der Mietspiegel von Schorndorf auf Backnang angewendet werden darf. Grundsätzlich werden von den Landgerichten zumindestens in Baden-Württemberg keine Revisionen zum BGH zugelassen. Die Landgerichte nutzen diesen Rechtsspielraum zuungusten der Mieter voll aus. Sie fühlen sich nicht an Entscheidungen des BGH oder des BVG noch an das Gesetz gebunden. Die Richter dürfen ja frei entscheiden. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft (Anzeige wegen Rechtsbeugung) sind die Richter nicht an das Gesetz gebunden.

  14. avatar Georg sagt:

    zum Thema Kindergepolter beim Nachbarn: dass der zitierte Herr eine Liste über das Gepolter macht, ist alles andere als pedantisch oder kleinbürgerlich sondern wird von Vermietern bei Beschwerden sogar empfohlen anzufertigen. Alle Hausbesitzer und Mieter ohne Nachbarn mit Kindern, wozu anscheinend auch die Autoren dieses Berichts gehören, sollten sich daher schön jeden abwertenden Kommentar dazu verkneifen. Versuchen Sie mal bei ständigem Gepolter unter Ihnen Ihre Ruhe zu finden oder vielleicht noch etwas für die Arbeit zu erledigen. Ob das Kinder sind oder ihr Nachbar irgendein nervtötendes Hobby hat, wird Ihnen dabei nach spätestens zwei Wochen völlig egal sein. Ebenso wie der Fakt dass das Recht von Kindern Lärm zu machen nach deutscher Rechtssprechung anscheinend als besonders wertvoll eingeschätzt wird. Was von Nichtbetroffenen dabei nämlich häufig unterschätzt wird, ist die potentiell zunehmende Übersensibilität gegenüber Störgeräuschen bei den Betroffenen.

    Ich persönlich habe nichts gegen Schulen oder Kindergärten in meiner direkten Nachbarschaft; mich stört auch kein Lachen oder Weinen von Kindern im Treppenhaus – das heisst aber noch lange nicht, dass ich bereit sein muss, stundenlanges Gepolter in der Nachbarswohnung so ohne weiteres hinzunehmen – wie es anscheinend die Autoren dieses Berichts für richtig halten würden..

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