Vorratsdatenspeicherung 315.000 Euro pro Tag – der Preis für die Freiheit?

Jetzt ist es passiert: Der Europäische Gerichtshof verklagt Deutschland. Weil es die Schwarz-gelbe Koalition bisher nicht geschafft hat, die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Gesetz zu gießen, drohen nun empfindliche Strafzahlungen.

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Mehr als 315.000 Euro – so viel soll Deutschland zahlen, wenn es nach dem Europäischen Gerichtshof geht. Und zwar für jeden einzelnen Tag, den die Bundesregierung nach einem Urteil der Luxemburger Richter verstreichen lässt, ohne die EU-Richtlinien in deutsches Gesetz umzusetzen. Einen ersten Versuch kippte 2010 das Bundesverfassungsgericht. Seither verhindert der Streit zwischen dem Innen- und Justizministerium eine Lösung.

Nach der heutigen EU-Klage verhärten sich die Fronten erneut. Innenminister Friedrich schiebt den schwarzen Peter rüber zum Koalitionspartner: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll endlich einlenken und die Richtlinien wie gefordert umsetzen. Doch die denkt gar nicht daran. Geht es nach ihr, werden Daten nur sieben Tage lang gespeichert und erst bei einem konkreten Verdacht könne man weitere Schritte planen. Unverändert will sie die Richtlinien auf keinen Fall umsetzen. Ein nimmer endender Streit, der den Steuerzahler am Ende teuer zu stehen bekommt?

Dabei gibt es diese Richtlinie schon seit 2006: Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern müssen sechs Monate gespeichert werden – ohne konkreten Verdacht oder Anlass. Dienen soll das Ganze der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Daten sammeln, um Kriminelle und Terroristen zu fangen: warum eigentlich nicht?

So klar scheint das selbst in der EU nicht zu sein. Auf Grund zahlreicher Proteste von Datenschützern und Onlinerechtlern soll die EU-Kommission die Richtlinie noch einmal überarbeiten. Im Klartext heißt das: Deutschland soll eine Richtlinie umsetzen, die so noch gar nicht in trockenen Tüchern ist.

Neben Deutschland haben auch andere Länder erst mit Verspätung die EU-Richtlinie umgesetzt. Österreich und Schweden wurden ebenfalls erst nach einer Klage tätig. Die damals von der EU angedrohte Geldstrafe blieb im Übrigen aus. Sollte es Deutschland ja vielleicht sogar darauf ankommen lassen? Sind uns unsere persönlichen Daten so viel Geld wert?

Unsere Gesprächspartner zum Thema in der Show

Michael Kreil

Der Datenjournalist Michael Kreil entwickelte eine Visualisierung zur Veranschaulichung der Vorratsdatenspeicherung anhand der Vorratsdaten von Malte Spitz. Darüber wurde nicht nur in der New York Times berichtet, sondern sie erhielt auch den Lead Award und den Grimme Online Award. Er ist der Meinung, dass die Datenschutz erfunden wurde, um die Vorratsspeicherung zu verhinden.

Werner Hülsmann

Werner Hülsmann ist Datenschutzsachverständiger und Experte für das Europäischen Datenschutzgütesigel. Er führt an, dass  Studien bereits bewiesen haben, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts nützt. Für ihn stellt VDS ein Eingriff in die Privatsphäre dar nd kostet unnötig Geld. Außerdem führe die VDS zum Beispiel zu einer eingeschränkten Pressefreiheit, weil Informanten sich nicht mehr anrufen werden und – wenn sie Smartphones benutzen – dauerhaft online sind und jederzeit geortet werden können.

Hermann Benker

Hermann Benker ist Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft Bayern. Er hält die Vorratsdatenspeicherung für mehr als überfällig. Sein Standpunkt: Quick-Freeze ist völliger Quatsch, Daten müssen verfügbar sein. Er glaubt, dass mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung extremistische Straftaten aufgeklärt und auch verhindert werden können.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann

Klicktipps

  • Über diese Visualisierung der Vorratsdaten von Malte Spitz wurde nicht nur in der New York Times berichtet, sondern sie wurde auch mit einem Lead Award und einem Grimme Online Award ausgezeichnet. Ihr Macher Michael Kreil ist heute Abend über Google-Hangout in der Sendung zugeschaltet.
  •  Klar, Gegner hat die Vorratsdatenspeicherung genug. Berühmte Vorreiter: der Chaos-Computer-Club, Mitbegründer der „Kampagne gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“.

 

 

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