Mehr als 315.000 Euro – so viel soll Deutschland zahlen, wenn es nach dem Europäischen Gerichtshof geht. Und zwar für jeden einzelnen Tag, den die Bundesregierung nach einem Urteil der Luxemburger Richter verstreichen lässt, ohne die EU-Richtlinien in deutsches Gesetz umzusetzen. Einen ersten Versuch kippte 2010 das Bundesverfassungsgericht. Seither verhindert der Streit zwischen dem Innen- und Justizministerium eine Lösung.
Nach der heutigen EU-Klage verhärten sich die Fronten erneut. Innenminister Friedrich schiebt den schwarzen Peter rüber zum Koalitionspartner: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll endlich einlenken und die Richtlinien wie gefordert umsetzen. Doch die denkt gar nicht daran. Geht es nach ihr, werden Daten nur sieben Tage lang gespeichert und erst bei einem konkreten Verdacht könne man weitere Schritte planen. Unverändert will sie die Richtlinien auf keinen Fall umsetzen. Ein nimmer endender Streit, der den Steuerzahler am Ende teuer zu stehen bekommt?
Dabei gibt es diese Richtlinie schon seit 2006: Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern müssen sechs Monate gespeichert werden – ohne konkreten Verdacht oder Anlass. Dienen soll das Ganze der Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Daten sammeln, um Kriminelle und Terroristen zu fangen: warum eigentlich nicht?
So klar scheint das selbst in der EU nicht zu sein. Auf Grund zahlreicher Proteste von Datenschützern und Onlinerechtlern soll die EU-Kommission die Richtlinie noch einmal überarbeiten. Im Klartext heißt das: Deutschland soll eine Richtlinie umsetzen, die so noch gar nicht in trockenen Tüchern ist.
Neben Deutschland haben auch andere Länder erst mit Verspätung die EU-Richtlinie umgesetzt. Österreich und Schweden wurden ebenfalls erst nach einer Klage tätig. Die damals von der EU angedrohte Geldstrafe blieb im Übrigen aus. Sollte es Deutschland ja vielleicht sogar darauf ankommen lassen? Sind uns unsere persönlichen Daten so viel Geld wert?
Unsere Gesprächspartner zum Thema in der Show
Michael Kreil
Der Datenjournalist Michael Kreil entwickelte eine Visualisierung zur Veranschaulichung der Vorratsdatenspeicherung anhand der Vorratsdaten von Malte Spitz. Darüber wurde nicht nur in der New York Times berichtet, sondern sie erhielt auch den Lead Award und den Grimme Online Award. Er ist der Meinung, dass die Datenschutz erfunden wurde, um die Vorratsspeicherung zu verhinden.
Werner Hülsmann
Werner Hülsmann ist Datenschutzsachverständiger und Experte für das Europäischen Datenschutzgütesigel. Er führt an, dass Studien bereits bewiesen haben, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts nützt. Für ihn stellt VDS ein Eingriff in die Privatsphäre dar nd kostet unnötig Geld. Außerdem führe die VDS zum Beispiel zu einer eingeschränkten Pressefreiheit, weil Informanten sich nicht mehr anrufen werden und – wenn sie Smartphones benutzen – dauerhaft online sind und jederzeit geortet werden können.
Hermann Benker
Hermann Benker ist Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft Bayern. Er hält die Vorratsdatenspeicherung für mehr als überfällig. Sein Standpunkt: Quick-Freeze ist völliger Quatsch, Daten müssen verfügbar sein. Er glaubt, dass mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung extremistische Straftaten aufgeklärt und auch verhindert werden können.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann
Klicktipps
- Das Max-Plank-Institut hat die Wirksamkeit von Vorratsdatenspeicherung untersucht. Macht die Vorratsdatenspeicherung Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wirklich leichter?
- Über diese Visualisierung der Vorratsdaten von Malte Spitz wurde nicht nur in der New York Times berichtet, sondern sie wurde auch mit einem Lead Award und einem Grimme Online Award ausgezeichnet. Ihr Macher Michael Kreil ist heute Abend über Google-Hangout in der Sendung zugeschaltet.
- Für die Juristen unter euch: das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010 gegen den Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Koalition:
- Klar, Gegner hat die Vorratsdatenspeicherung genug. Berühmte Vorreiter: der Chaos-Computer-Club, Mitbegründer der „Kampagne gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung“.

Wie, immer noch kein Kommentar hier? OK, dann schreib ich halt was dazu:
Es gibt zahlreiche RL, die D besser mal umsetzen sollte. Weil sie unumstritten sind. Weil sie Sinn machen. Aber ausgerechnet die VDS-RL? An der ohnehin dieses Etikett “bedenklich im Hinblick auf die Wahrung von Grundrechten” klebt? Ich finde es ganz in Ordnung, dass das Justizministerium hier auf Zeit spielt. Letzten Endes ist das doch die gute alte Güterabwägung: riskiert man massive Grundrechtseingriffe? Oder riskiert man eine finanzielle Belastung des Staatshaushaltes, deren Eintritt weniger wahrscheinlich ist als der sichere Grundrechtseingriff?
Wenn ich Justizministerin wäre, würde ich genauso abwarten. Man soll schliesslich den Glauben an das Gute im Menschen nie aufgeben: vielleicht werden diese klugen Menschen in Brüssel eines Tages eine Richtlinie basteln, die weniger von Hysterie geprägt ist und sinnvolle, grundrechtsschonende Massnahmen vorsieht.
wir zahlen viel zu viel für brüssler schwachsinn der sogar in unsere grundrechte eingreift
wir haben ein europaparlament die kommision ist überflüßig und abschaffbar
Sehr zwiegespalten bin ich wg. der Vorratsspeicherung – und der gerade sehr merkwürdig praktizierten Umsetzung (ich sprech hier nur über Anschluss Inhaber Zuordnung bei dynamisch genutzten IP Adressen)
1. Eine Firma von mir war betroffen: im Login System der CRM/ERP Software waren Zugriffe von außen erkennbar über den Account einer Sekretärin, die zu diesen Zeiten nicht online war. Der Verdacht: ehemalige Mitarbeiter, die rausgeflogen sind und wohl irgendwoher das Passwort d Sekretärin kannten. Zudem riefen die rausgeschmissenen MA Kunden an, die gerade neu im System eingetragen waren und versuchenten uns madig zu machen. Daraufhin waren wir natürlich mega sauer und haben das ganze bei der Polizei zur Anzeige gebracht, denn Dateneinbruch – das geht gar nicht. Wir dachten, alles ok, die IP Adresse & Zeitpunkt hat der Login Mapper protokolliert. Darauf die Polizei: das ist über 7 Tage her, da müssen wir Glück haben wenn da noch was gespeichert ist. Als selbst betroffener würde ich mir deshalb keine generelle Vorratsdatenspeicherung wünschen, aber eine die über 7 Tage hinausgeht so 4-8 Wochen fände ich ok.
2. Merkwürdig war dann: die Polizei empfahl dann, sich selbst zu kümmern, dass die Daten nicht gelöscht werden (ahnungslose Beamtin) >>> ich hab mal 4h durch die Gegend telefoniert und mich nicht abwimmeln lassen. Schliesslich hatte ich sogar die geheime Nummer vorliegen, die nur Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt ist, um Anfragen einzureichen.
Merkwürdig merkwürdig: scheinbar speichern die Provider die Daten doch länger – bei normalen Straftaten kommt man nur 7 Tage lang ran, bei sehr schweren Straftaten, oder solchen die die Landessicherheit betreffen wohl noch deutlich länger. Mehr konnte ich nicht rausbekommen – wenn hier aber gespeichert würde (ohne Rechtsgrundlage) und der Staat an die Daten kommt, ich aber nicht – dann wäre ich doch recht sauer.